Bestenkämpfe - test
Turnerjugend-Bestenkämpfe (Mannschaft - weiblich)
Samstag, 02. März 2024
TV Bretten
Voraussichtlicher Zeitplan:
1. Durchgang, Halle B Einturnen an Geräten 8:15 Uhr Riegeneinteilung 9:15 Uhr Wettkampfbeginn 9:30 Uhr | Gauklasse W 6/7 + W8/9 + W14/15 |
1. Durchgang, Halle A Einturnen an Geräten 8:30 Uhr Riegeneinteilung 9:30 Uhr Wettkampfbeginn 9:45 Uhr | Bezirksklasse W 8/9 + W10/11 + W12/13
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2. Durchgang, Halle B Einturnen an Geräten 13:15 Uhr Riegeneinteilung 14:15 Uhr Wettkampfbeginn 14:30 Uhr | Gauklasse W 10/11 + W12/13 |
2. Durchgang, Halle A Einturnen 13:15 Uhr Riegeneinteilung 14:00 Uhr Wettkampfbeginn 14:15 Uhr | Bezirksklasse W 14/15 + W16/17 + |
1) Übungen
Geturnt werden die Pflichtübungen laut DTB Aufgabenbuch Gerätturnen weiblich (Ausgabe 2015) - einschließlich der gültigen Ergänzungen. Es gelten die Bestimmungen der Turnordnung des DTB. Für die Gauklasse + Zusatzaufgabe.
Gauklasse
211 | W 6 / 7 | Jg. 2017 u. jünger | P1 - P3 | Gauklasse Geräte 5-Kampf |
212 | W 8 / 9 | Jg. 2015 u. jünger | P1 – P3 | Gauklasse Geräte 5-Kampf |
213 | W 10 / 11 | Jg. 2013 u. jünger | P2 – P4 | Gauklasse Geräte 5-Kampf |
214 | W 12 / 13 | Jg. 2011 u. jünger | P3 – P5 | Gauklasse Geräte 5-Kampf |
215 | W 14 / 15 | Jg. 2009 u. jünger | P4 – P6 | Gauklasse Geräte 5-Kampf |
216 | Offene Klasse ab W 14 | Jg. 2010 u. älter | P4 – P 9 | Gauklasse Geräte 5-Kampf |
Bezirksklasse
221 | W 8 / 9 | Jg. 2015 u. jünger | P2 – P4 | Bezirksklasse Geräte 4-Kampf |
222 | W 10 / 11 | Jg. 2013 u. jünger | P3 – P5 | Bezirksklasse Geräte 4-Kampf |
223 | W 12 / 13 | Jg. 2011 u. jünger | P4 – P6 | Bezirksklasse Geräte 4-Kampf |
224 | W 14 / 15 | Jg. 2009 u. jünger | P5 – P7 | Bezirksklasse Geräte 4-Kampf |
225 | W 16 / 17 | Jg. 2007 u. jünger | P5– P8 | Bezirksklasse Geräte 4-Kampf |
226 | Offene Klasse ab W 14 | Jg. 2010 u. älter | P4 – P9 | Bezirksklasse Geräte 4-Kampf |
2) Gerätefestlegungen
Generell gelten die im Aufgabenbuch genannten Aufgaben. Spezielle Festlegungen bzw. Ergänzungen sind unten aufgeführt. Sofern nach-folgend nicht anders festgelegt, gelten die Gerätehöhen laut Aufgabenbuch
1. Sprung:
P 1 | Matte 20-30 cm |
P 2 | Kasten seitgestellt, Geräthöhe 70 cm |
P 3 | Kasten seitgestellt, Geräthöhe 90 cm |
P 4 | Bock, Geräthöhe 1,00 m |
P 5 | Mattenberg 90 cm, ohne Kasten (Alternativsprung) |
P 6 | Sprungtisch Geräthöhe 1,10 m |
P 7 | Sprungtisch Geräthöhe 1,20 m /1,25 m |
P 8 /9 | Sprungtisch Geräthöhe 1,25 m Beide Sprünge zugelassen |
2. Stufenbarren:
Gerätehöhe ab P 7 laut CdP
Die Gerätehöhe sollte nach Möglichkeit von Matten- bis Geräteoberkante gemessen werden Geringe Abweichungen sind je Mattenlage möglich.
3. Schwebebalken:
P 1 + P 2 | Übungsbalken |
P 3 + P 4 | 1,00 m |
P 5 + P 6 | 1,10 m |
P 7 + P 8 + P 9 | 1,20 m |
Die Gerätehöhe sollte nach Möglichkeit von Matten- bis Geräteoberkante gemessen werden Geringe Abweichungen sind je Mattenlage möglich.
4. Boden:
Alle Bodenübungen werden auf der Mattenbahn und ohne Musik geturnt.
5. Seilspringen – nur Gauklasse
Jede Turnerin muss 5 Seildurchschläge zusammenhängend absolvieren.
= 1,00 Punkt
3) Teamstärke und Wertung
Eine Mannschaft besteht aus bis zu 5 Wettkämpferinnen. Die besten drei Wertungen je Gerät bilden das Mannschaftsergebnis pro Gerät.
4) Wettkampfkleidung
Es gelten die Bestimmungen des DTB-Aufgabenbuchs – Ausgabe 2015. Punkt 1.1.1 Seite 13
Ausnahme für den weiblichen Bereich: Die einzelnen Mannschaften können in kurzen engen Hosen (einheitlich), passend zum Turnanzug, ohne Abzug an den Wettkämpfen teilnehmen.
5) Startberechtigung
Es gelten folgende Einschränkungen:
Nicht startberechtigt sind im Wettkampfbereich
Nicht startberechtigt bei den Turnerjugend Bestenkämpfen Gerätturnen sind Turnerinnen, die 2023 offiziell einem Bundeskader oder Landeskader des BTB angehören.
Ausnahme: In der Bezirksklasse W 8/9 ist eine Turnerin startberechtigt, auf die diese Einschränkungen zutrifft.
Der Start einer Vereinsmannschaft ist über das Mannschaftsstartrecht zulässig. Startgemeinschaften müssen für die Erteilung von Startberechtigungen beim BTB angemeldet sein. Ein Mannschaftsstartrecht muss vorliegen.
Der Start einer Turnerin ist pro Wettkampfebene (Gau-, Bezirks- und Landesebene) auf eine Altersklasse beschränkt.
6. Qualifikationen:
Die Erst- und Zweitplatzierten der Gauentscheide aller Altersstufen in der Bezirksklasse, qualifizieren sich für den Bezirksentscheid.
Die Meldung für die Bezirksentscheide erfolgt durch die qualifizierten Vereine über das Gymnet! Dabei ist zu beachten, dass die Freischaltung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Ist eine Onlinemeldung nicht möglich, kann auch schriftlich gemeldet werden (Bearbeitungsgebühr 5,-- Euro pro Mannschaft).
Meldeschluss ist Dienstag, 26. März 2024.
Danach eingehende Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt. Erfolgt bis zum Meldeschluss keine Meldung durch die qualifizierten Vereine, wird der Nachrücker automatisch von den entsprechenden Bezirksverantwortlichen benachrichtigt. Näheres regelt das Mitteilungs-schreiben an die qualifizierten Vereine. Das Meldegeld von 36,- Euro pro Mannschaft (aktuell gültige Meldegeldordnung) wird vom Vereinskonto abgebucht. Bei Rückzug von Mannschaften nach dem Meldeschluss sind die vollen Meldegebühren zu entrichten.
Die Erst- und Zweitplatzierten der Bezirksentscheide aller Altersklassen sind für das Landesfinale startberechtigt. Die Meldung hierfür erfolgt ebenfalls über das Gymnet.
Meldeschluss ist Dienstag, 23. April 2024.
Danach eingehende Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt und der Nachrücker wird von der BTJ automatisch benachrichtigt. Startet eine der beiden qualifizierten Mannschaften nicht, oder ist ein Bezirk nicht oder nur mit einer Mannschaft vertreten, so qualifiziert sich die Mannschaft mit der höchsten Punktzahl aus allen Bezirken für das Landesfinale. Das Meldegeld von 36,- Euro pro Mannschaft (aktuell gültige Meldegeldordnung) wird vom Vereinskonto abgebucht. Bei Rückzug von Mannschaften nach dem Meldeschluss sind die vollen Meldegebühren zu entrichten.
7) Startpassregelung
a) Alle Wettkämpferinnen der Bezirksklassen müssen am Wettkampftag im Besitz: 1. der lebenslangen DTB Identifikationsnummer (DTB-ID) |
2. sowie einer Jahresmarke für die Sportart sein. b) Für die Gauklasse sind keine Startpässe oder Nachweise erforderlich. (5-Kampf)
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Wettkämpferinnen ohne gültiges Startrecht werden disqualifiziert und turnen außer Konkurrenz. Je nach Anzahl der fehlenden Startrechte kann es zur Disqualifikation der ganzen Mannschaft kommen
8) Meldung
Namentliche Meldung (vereinsweise) mit Vereins-, Wettkampfangabe und Jahrgang ist erforderlich.
Für die Bezirksklasse noch zusätzlich die DTB-Identifikations-Nummer (DTB-ID)
Meldegebühr: 10,00 € je Mannschaft
Mel
Für Meldungen oder Änderungen nach dem Meldeschluss werden die doppelten Gebühren berechnet.
NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU !!
Das Meldegeld für alle gemeldeten Wettkämpferinnen wird mit einer Einzugsermächtigung vom Vereinskonto abgebucht. (Homepage)
Meldungen der Mannschaften ausschließlich per Mail und mit der neuen Excel-Importdatei an: Heike Heinrich, heike.heinrich@karlsruher-turngau.de
8) Kampfrichter:
Jeder teilnehmende Verein muss PRO gemeldetem Durchgang ZWEI geschulte Kampfrichter(innen) stellen und auch dafür sorgen, dass diese anwesend sind.
Sollten diese verhindert sein, hat der Verein selbstständig für Ersatz zu sorgen!!!!
Meldung Kampfrichter per Mail an Heike Heinrich: heike.heinrich@karlsruher-turngau.de
Mel
Bei fehlendem Kampfrichter unbedingt VOR Meldeschluss mit dem Kampfrichterverantwortlichen Lucas Lahres (lucas.lahres@karlsruher-turngau.de) in Verbindung setzen.
Bei fehlenden oder nicht ausreichenden Kampfrichtern, ist eine Meldung nur unter Vorbehalt möglich. Dies wird erst nach Eingang aller Meldungen entschieden (nach Meldeschluss).
Für jeden fehlenden Kampfrichter wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben. Diese werden wir automatisch mit der erteilten Einzugsermächtigung einziehen.
Der TV Bretten bietet Speisen und Getränke an. Ein Verzehr von Speisen und Getränke (auch mitgebrachte) ist ausschließlich im dafür vorgesehenen Bewirtungsbereich/Kantine möglich.
Auf der Tribüne und in der Halle gilt ein von der Stadt Bretten festgelegtes grundsätzliches Verzehrverbot. Wir möchten alle Vereine und Besucher bitten sich unbedingt daran zu halten.
Vereins- und Hallenanschrift:
Hallensportzentrum Im Grüner
Sportzentrum 4 A
75015 Bretten
- Für Personen-/ Sachschäden und Diebstähle wird keine Haftung übernommen.
- Mit der Anmeldung erteilen alle Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Bildaufnahmen während der Veranstaltung, auf denen sie eventuell abgebildet sind, für Berichterstattungen oder eigene Werbezwecke verwendet werden dürfen.